Deutlichere Angabe des Grunderzeugnisses für aromatisierte Weine
Beim Erstellen eines E-Labels für einen aromatisierten Wein lässt sich nun genau angeben, aus welchem Grunderzeugnis (Weinbauerzeugnis) der Wein hergestellt wird. Das bisherige Feld „Art des aromatisierten Weins“ wurde in „als Grundlage dienendes Weinbauerzeugnis“ umbenannt, was seine Funktion treffender beschreibt, und die Liste wurde erweitert, sodass sie das gesamte Spektrum der nach EU-Weinrecht anerkannten Grunderzeugnisse abdeckt.
Die Auswahl eines Grunderzeugnisses aus der Liste anstelle einer manuellen Eingabe stellt sicher, dass die korrekte amtliche Bezeichnung verwendet und automatisch in alle Sprachversionen des E-Labels übersetzt wird — dies gewährleistet die Rechtskonformität ohne manuelle Übersetzungsarbeit.
Die derzeit verfügbaren Grunderzeugnisse sind:
| als Grundlage dienendes Weinbauerzeugnis |
| Wein* |
| Mit Alkohol stummgemachter Most aus frischen Weintrauben |
| Jungwein |
| Likörwein |
| Schaumwein* |
| Qualitätsschaumwein* |
| Aromatischer Qualitätsschaumwein* |
| Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure* |
| Perlwein* |
| Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure* |
| Traubenmost |
| Teilweise gegorener Traubenmost |
*Auch in entalkoholisierter und teilweise entalkoholisierter Version verfügbar.
Diese Aktualisierung folgt der Definition aromatisierter Weinerzeugnisse in Verordnung (EU) Nr. 251/2014 (Artikel 3) und den Kategorien der Weinbauerzeugnisse gemäß Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 (Anhang VII Teil II).
Neuer Bereich „Verpackungsinformationen“ zur Vorbereitung auf die PPWR
Zur Vorbereitung auf die neue EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) können einem E-Label nun Verpackungsangaben hinzugefügt werden. Im Bereich Nachhaltigkeit steht — neben Recyclingfähigkeit und Bio — ein neuer Unterabschnitt „Verpackungsinformationen“ zur Verfügung.
Dieser Unterabschnitt erfasst den Hersteller der Verpackung: eine Bezeichnung mit der Standardbezeichnung „Hergestellt von“ (das manuell umbenannt und automatisch übersetzt werden kann) ermöglicht es Ihnen, den Namen des Unternehmens und die Kontaktdaten anzugeben.
Dem Bereich Unternehmer wurde zudem ein Kontaktfeld hinzugefügt, sodass auch dort eine Kontaktstelle angegeben werden kann.
Bessere Sichtbarkeit unvollständiger Übersetzungen
Unvollständige Übersetzungen lassen sich nun leichter erkennen. In der Registerkarte Übersetzung erscheint neben jeder Sprache mit fehlenden Übersetzungen ein gelber Punkt, mit der Kennzeichnung „Nicht vollständig übersetzt“. Die Sprachliste zeigt nun an, wie viele Sprachen nicht vollständig übersetzt sind. Sobald eine Sprache vollständig ist, wird ihr Punkt entfernt.
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