- Die Genehmigung und Veröffentlichung der Übersetzungen ist IMMER erforderlich, wenn den Verbrauchern mehr als eine Sprache zur Verfügung stehen soll. Wenn KEINE benutzerdefinierten Bedingungen vorhanden sind, müssen lediglich die Sprachen genehmigt und veröffentlicht werden, die verfügbar sein sollen.
- Wenn es benutzerdefinierte Begriffe gibt, sollten Sie jede Übersetzung auf ihre Richtigkeit überprüfen, auch wenn Sie maschinelle Übersetzung verwenden. Google ist nicht perfekt ;-)
- Beispiele für benutzerdefinierte Begriffe:
- Produktanzeigename (falls übersetzt werden soll)
- Markentext
- Organische Botschaft
- Botschaft zur Recyclingfähigkeit
- Zertifizierungsnachricht
- Botschaft zum verantwortungsvollen Konsum
- Produktart
- Produktbeschreibung
- Benutzerdefinierte Zutat
usw.
- Beispiele für benutzerdefinierte Begriffe:
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