Obwohl die britischen Gesetze die Verwendung eines QR-Codes nicht verbieten, sind die Vorschriften unterschiedlich. Daher fragen Sie sich möglicherweise, ob die Produkte, die Sie in diesen Markt exportieren, auch den EU-Vorschriften entsprechen müssen.
Unsere Interpretation der Vorschriften ist, dass Artikel 119 der Verordnung 1308/2013, der nun die Liste der Zutaten und die Nährwertdeklaration enthält, für alle in der Europäischen Union verkauften Produkte und für alle in Drittländer exportierten EU-Produkte gilt. Sollten die EU-Vorschriften im Widerspruch zu den Vorschriften des Drittlandes (in diesem Fall des Vereinigten Königreichs) stehen, ist es Sache jedes Mitgliedstaats, die Hersteller von der Einhaltung der EU-Vorschriften zu befreien.
Bitte beachten Sie wie immer, dass es für Sie wichtig ist, Ihren Rechtsberater sowie Ihre nationale Regulierungsbehörde zu konsultieren, um alle Fragen zu den Vorschriften zu klären.
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