Wein
Für Weinprodukte sollte der tatsächliche Alkoholgehalt (Volumenalkoholgehalt) in Prozenteinheiten oder halben Einheiten angegeben werden, d. h. auf die nächsten 0,5 % gerundet, gemäß „Artikel 44 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33“.
Der auf dem E-Label angegebene Alkoholgehalt sollte mit dem auf dem physischen Flaschenetikett angegebenen Wert übereinstimmen.
Aromatisierter Wein
Für aromatisierte Weinprodukte und Spirituosen sollte der tatsächliche Alkoholgehalt in Prozent mit einer Zahl mit nicht mehr als 1 Dezimalstelle angegeben werden, d. h. auf die nächsten 0,1 % gerundet, gemäß „Artikel 28 und Anhang XII der Verordnung (EU) 1169/2011“.
Der auf dem E-Label angegebene Alkoholgehalt sollte mit dem auf dem physischen Flaschenetikett angegebenen Wert übereinstimmen.
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