Die französischen Behörden haben offiziell die Weiterleitung zu Marketinginhalten von einem gesetzlich vorgeschriebenen E-Zeichen erlaubt, vorausgesetzt, die Verbraucher sind sich zu 100 % bewusst, dass die Marketinginhalte nicht mit dem gesetzlich vorgeschriebenen E-Zeichen selbst verbunden sind. Das bedeutet, dass die Marketinginhalte nicht auf dem gesetzlich vorgeschriebenen E-Zeichen angezeigt werden dürfen und nicht direkt vom E-Zeichen aus zugänglich sein dürfen - es sind mehrere Klicks erforderlich.
Bislang hat sich noch kein anderer EU-Mitgliedstaat offiziell zu diesem Thema geäußert, aber Sie können wählen, ob Sie diesen Link für andere EU-Länder anzeigen oder ausblenden möchten.
Standardmäßig wird dieser Link in Frankreich und in allen Nicht-EU-Ländern (mit Ausnahme Norwegens, das restriktiver mit Marketinginhalten umgeht) angezeigt, während er in allen anderen EU-Ländern ausgeblendet wird. Sie haben jedoch die Möglichkeit, für jedes Land zu entscheiden, ob Sie ihn anzeigen möchten oder nicht, indem Sie die Länder in der Dropdown-Liste abwählen/auswählen.
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