Bei der Auflistung von Zutaten oder Verarbeitungshilfsstoffen, die aus einer Substanz oder einem Produkt stammen, die bzw. das Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen kann, ist die EU-Verordnung in zweierlei Hinsicht zu berücksichtigen.
Artikel 48a Absatz 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Europäischen Kommission besagt: „Unbeschadet des Artikels 41 Absatz 1 dieser Verordnung sind für die Angabe im Verzeichnis der Zutaten der önologischen Verbindungen, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen, die in Anhang I Teil A Tabelle 2 Spalte 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/934 aufgeführten Begriffe zu verwenden.” Das bedeutet, dass Zusatzstoffe und/oder Verarbeitungshilfsstoffe, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, in der Zutatenliste unter Verwendung ihrer spezifischen Bezeichnungen gemäß der Delegierten Verordnung 2019/934 angegeben werden können (z. B. Kaliummetabisulfit, Ammoniumbisulfit, Lysozym, Kasein…).
Dies gilt jedoch unbeschadet des Artikels 41 Absatz 1 derselben Verordnung, der besagt, dass „Zur Angabe bestimmter Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen, sind gemäß Artikel 21 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 für Sulfite, Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse sowie Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse die in An hang I Teil A aufgeführten Angaben zu verwenden“, wobei Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 1169/2011 festlegt, dass diese Stoffe „sie sind in dem Zutatenverzeichnis nach den Vorschriften, die in Artikel 18 Absatz 1 niedergelegt sind, aufzuführen, und zwar unter genauer Bezugnahme auf die in Anhang II aufgeführte Bezeichnung des Stoffs oder Erzeugnisses“.
Konkret bedeutet dies, dass alle önologischen Verbindungen, die aus einem Stoff oder Erzeugnis gewonnen werden, das Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen kann, in die Zutatenliste aufgenommen werden müssen:
- entweder unter Verwendung eines der in der delegierten Verordnung (EU) 2019/33, Anhang I, Teil A aufgeführten Begriffe;
- oder durch Angabe ihrer spezifischen Bezeichnung, jedoch in Verbindung mit einem der in der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33, Anhang I, Teil A aufgeführten Begriffe, sodass ein klarer Bezug zu „Sulfiten“, „Ei“ oder „Milch“ hergestellt wird.
In Anbetracht dessen werden die in der Dropdown-Liste des Inhaltsstofflisten-Editors vorgeschlagenen sulfitbezogenen önologischen Verbindungen nun wie folgt angezeigt:
- Kaliumbisulfit (Sulfite)
- Kaliummetabisulfit (Sulfite)
- Ammoniumbisulfit (Sulfite)
Die in den Dropdown-Menüs vorgeschlagenen ei-, milch- und weizenbezogenen önologischen Verbindungen bleiben unverändert, da sie bereits einen eindeutigen Hinweis auf den Stoff enthalten, der potenzielle Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen kann: Albumin aus Ei, Lysozym aus Ei, Kasein aus Milch und Weizenprotein.
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