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e-Label – Herausgeber – Produktinformationen – EU-Vorschriften für verbindliche Informationen auf physischen Verpackungen – Enterprise

Nach Angaben der Europäischen Kommission gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, dass Alkoholetiketten gesundheitsbezogene Botschaften enthalten.

*Die einzige aktuelle Anforderung auf EU-Ebene für die Verpackung alkoholischer Getränke besteht in der Angabe des Alkoholgehalts pro Volumen. In einigen EU-Ländern gibt es jedoch Gesetze, die die Aufnahme spezifischer Gesundheitswarnhinweise vorschreiben: https://iardwebprod.azurewebsites.net/science-resources/detail/Health-Warning-Labeling-Requirements

  1. Frankreich: Schwangerschaftswarnungen (entweder in Text- oder Piktogrammform)
  2. Deutschland: Alterswarnungen (in Textform)
  3. Irland: Schwangerschaftswarnungen (in Piktogrammform), zusammen mit anderenGesundheitswarninformationen
  4. Litauen: Schwangerschaftswarnungen (in Piktogrammform)
  5. Slowenien: Warnhinweise zum gesetzlichen Alter (Piktogrammform)
  6. Spanien: Kennzeichnung des gesetzlichen Mindestalters (in der Form „+18“)
*Darüber hinaus ist es obligatorisch, das Triman-Logo auf physischen Paketen anzubringen, die an Verbraucher in Frankreich verkauft werden.

Für die übrigen EU-Länder handelt es sich bei diesen Warnungen um freiwillige Selbstverpflichtungen, wobei nur die oben genannten Länder landesweit verbindliche Rechtsvorschriften haben.
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