Nach Angaben der Europäischen Kommission gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, dass Alkoholetiketten gesundheitsbezogene Botschaften enthalten.
*Die einzige aktuelle Anforderung auf EU-Ebene für die Verpackung alkoholischer Getränke besteht in der Angabe des Alkoholgehalts pro Volumen. In einigen EU-Ländern gibt es jedoch Gesetze, die die Aufnahme spezifischer Gesundheitswarnhinweise vorschreiben: https://iardwebprod.azurewebsites.net/science-resources/detail/Health-Warning-Labeling-Requirements
- Frankreich: Schwangerschaftswarnungen (entweder in Text- oder Piktogrammform)
- Deutschland: Alterswarnungen (in Textform)
- Irland: Schwangerschaftswarnungen (in Piktogrammform), zusammen mit anderenGesundheitswarninformationen
- Litauen: Schwangerschaftswarnungen (in Piktogrammform)
- Slowenien: Warnhinweise zum gesetzlichen Alter (Piktogrammform)
- Spanien: Kennzeichnung des gesetzlichen Mindestalters (in der Form „+18“)
*Darüber hinaus ist es obligatorisch, das Triman-Logo auf physischen Paketen anzubringen, die an Verbraucher in Frankreich verkauft werden.
Für die übrigen EU-Länder handelt es sich bei diesen Warnungen um freiwillige Selbstverpflichtungen, wobei nur die oben genannten Länder landesweit verbindliche Rechtsvorschriften haben.
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